Fluglaternen


Aufstiegsverbot für Fluglaternen

Mit Runderlass vom 27.11.2007 hat die Bezirksregierung Düsseldorf das Aufsteigen von sogenannten Skylaternen (auch Himmelslaterne, Wunschballon, Kong-Ming-Laterne oder Flammea) untersagt. Es gilt inzwischen für ganz NRW ein generelles Flugverbot. Dabei handelt es sich um richtige Luftfahrzeuge, die wie ein Heißluftballon mit einer Flamme Luft erwärmen und dadurch aufsteigen. Diese Flüge bedürfen gemäß § 1 LuftVG und § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO einer Genehmigung der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Laternen eine erhebliche Brandgefahr darstellen, weil nach dem Start der Flugweg nicht mehr beeinflusst werden kann. Unkontrollierte Abstürze hatten etliche Einsätze der Feuerwehr zur Folge. Der Erwerb solcher Laternen ist aus unserer Sicht leider problemlos möglich. Diese werden in 1 €-Läden verkauft und sind auch im Internet für jedermann frei erhältlich. Wer liest schon die pflichtbedingt beiliegende Anleitung, aus der eindeutig zu entnehmen ist, dass es in ganz NRW nicht gestattet ist, diese Laternen ohne Genehmigung steigen zu lassen. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann. Ihre Feuerwehr weist ausdrücklich darauf hin, dass diese futuristisch schön aussehenden Laternen eine erhebliche und nicht einschätzbare Brandgefahr aufweisen. Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand, solche Laternen nicht in den Himmel aufsteigen zu lassen!

Woher kommt das eigentlich???

Vor etwa 2000 Jahren wurden die Laternen zur Kommunikation eingesetzt. Der erstmalige Einsatz erfolgte durch einen chinesischen Kriegsherrn namens Kong Ming, was den Namen eindeutig erklärt. Allerdings war der militärische Verwendungszweck nicht von langer Dauer. Seitdem sind die Laternen bei Festen (Geburtstagsfeier, Hochzeiten u.a.) sehr beliebt. Man spricht seine Wünsche in den Ballon oder schreibt sie sogar auf das Papier bevor man es loslässt.

Fluglaternen

 

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